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   VK Bund, 06.06.2016 - VK 1-30/16   

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https://dejure.org/2016,19321
VK Bund, 06.06.2016 - VK 1-30/16 (https://dejure.org/2016,19321)
VK Bund, Entscheidung vom 06.06.2016 - VK 1-30/16 (https://dejure.org/2016,19321)
VK Bund, Entscheidung vom 06. Juni 2016 - VK 1-30/16 (https://dejure.org/2016,19321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundeskartellamt PDF

    Nassbaggerarbeiten - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung von NU-Leistungen zu sonstigen (Hilfs-)Leistungen Dritter

Kurzfassungen/Presse

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung des Nachunternehmers vom sonstigen Dritten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung von Nachunternehmerleistungen zu sonstigen (Hilfs-)Leistungen Dritter (VPR 2017, 1001)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Bund, 10.03.2016 - VK 1-10/16

    Nachprüfungsverfahren: Nassbaggerarbeiten

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2016 - VK 1-30/16
    Mit Beschluss vom 10. März 2016 (VK 1-10/16) wies die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag der Bg zurück.

    Dieses habe jedoch bereits vor Einleitung des ersten Nachprüfungsverfahrens (VK 1-10/16) klargestellt, dass sie der ASt für den Fall der erfolgreichen Transaktion ein unwiderrufliches Zugriffsrecht auf die dann zu [...] gehörenden Mitarbeiter und Maschinen einräume.

    In Bezug auf den Vortrag der Bg, es liege ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb zwischen der ASt und der Bietergemeinschaft [...]vor, verweist die Ag auf ihre Ausführungen im Nachprüfungsverfahren VK 1-10/16.

    Hierzu wird auf die Ausführungen im Beschluss der Kammer vom 10. März 2016 (VK 1-10/16) verwiesen.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2016 - VK 1-30/16
    Für die zu erstattenden Aufwendungen der ASt haften die Ag und die Bg nach Kopfteilen, also je zu einem Drittel (analog § 159 VwGO i.V.m. § 100 Abs. 1 ZPO); eine gesamtschuldnerische Haftung kommt insoweit mangels gesetzlicher Anordnung nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2010 - Verg 13/10

    Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Angabe eines beratenden Unternehmens in

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2016 - VK 1-30/16
    Der (wertmäßige) Umfang oder (Kosten-)Anteil am Auftragswert kann dagegen nicht ausschlaggebend sein (zur Abgrenzung von Nachunternehmerschaft und Eignungsleihe siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 2010, VII-Verg 13/10).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2015 - Verg 37/15

    Zulässigkeit des Forderns der Vorlage einer Erlaubnis nach § 1 AÜG im Rahmen der

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2016 - VK 1-30/16
    Dies bedeutet eine sog. zweite Chance der ASt auf den Zuschlag (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 2015, VII-Verg 37/15), so dass die ASt trotz rechtmäßigem Ausschluss ihres Angebots durch die beabsichtigte Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bg nach § 114 Abs. 1 Satz 1 GWB in ihren Rechten verletzt ist bzw. ihr ein entsprechender Schaden entsteht.
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2012 - Verg 85/11

    Anforderungen an die Ausschreibung der Herstellung und Lieferung von

    Auszug aus VK Bund, 06.06.2016 - VK 1-30/16
    Umgekehrt ist die Bg an den Kosten zu beteiligen, soweit sie mit der von ihr unterstützten Ag im Verfahren unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2012, VII-Verg 85/11).
  • VK Südbayern, 05.06.2019 - Z3-3-3194-1-06-02/19

    Ausschluss eines Bieters, der eine als eigene Leistung erklärte Teilleistung

    Nach Auffassung der VK Bund, Beschl. vom 06.06.2016 - VK 1-30/16 sei es sachgerecht, die Abgrenzung zwischen Nachunternehmerleistungen und sonstigen Leistungen danach zu bestimmen, ob das jeweilige Unternehmen als solches (d. h. in eigener Verantwortung) dem Hauptauftragnehmer die Ausführung von der ausgeschriebenen Leistung schulde, wie auch der Hauptauftragnehmer dem Auftraggeber oder ob das dritte Unternehmen dem Hauptauftragnehmer nur die nötigen Mittel zur Verfügung stelle bzw. Hilfsleistungen wie Transportleistungen erbringe, damit dieser die Ausführung der Leistung bewirken könne.
  • VK Sachsen, 14.06.2022 - 1/SVK/006-22

    Preis angemessen: Aufklärungsverlangen rechtswidrig!

    Der (wertmäßige) Umfang oder (Kosten-) Anteil am Auftragswert soll dagegen nicht ausschlaggebend sein (VK Hamburg, B. v. 11.11.2021 - BR 60.29-319/2021.012; VK Thüringen, B. v. 04.01.2019 - 250-4002-8706/2018-E-027-EF; VK Bund, B. v. 06.06.2016, VK 1-30/16).
  • OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

    Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die

    Soweit Teilleistungen an Dienstleister vergeben werden, stellen diese dann keine Nachunternehmerleistungen dar, wenn sie sich auf reine Hilfsfunktionen beschränken, wofür beispielhaft Speditionsleistungen, Gerätemiete und Baustoff- bzw. Bauteillieferungen benannt werden können (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 04. September 2008, 1 Verg 4/08; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Januar 2005, 1 Verg 21/04 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken ZfBR 2013, 608; BKartA Bonn, Beschluss vom 06. Juni 2016 - VK 1 - 30/16 -, zitiert nach juris).
  • VK Thüringen, 04.01.2019 - 250-4002-8706/2018-E-027-EF

    Eignungsprüfung ist nicht auf geforderte Nachweise begrenzt!

    Der (wertmäßige) Umfang oder (Kosten-) Anteil am Auftragswert soll dagegen nicht ausschlaggebend sein (Ziekow/Völlink, a.a.O., § 36 VgV, Rdn. 5 f.; Burgi/Dreher, a.a.O., § 122, Rdn. 41; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 06.06.2016, Az.: VK 1-30/16).
  • VK Sachsen-Anhalt, 03.03.2020 - 2 VK LSA 40/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachträgliche Hinzunahme eines Nachunternehmers als

    Entscheidend ist, ob das jeweilige Unternehmen als solches, d.h. in eigener Verantwortung die Ausführung einzelner oder mehrerer ausgeschriebener Leistungen dem Hauptauftragnehmer schuldet, oder ob das dritte Unternehmen nur die nötigen Mittel zur Verfügung stellt bzw. Hilfsleistungen erbringt, damit der Hauptauftragnehmer die Ausführung der Leistungen bewirken kann (vgl. VK Bund vom 06.06.2016, Az.: VK 1-30/16).
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